Genehmigung für Badezuber – Das sollten Sie wissen
Liebe Kundinnen und Kunden,
ein Badezuber benötigt in der Regel keine spezielle Genehmigung vom Schornsteinfeger oder anderen Behörden. Grundsätzlich ist die Nutzung vergleichbar mit dem Grillen, jedoch sollte darauf geachtet werden, dass sich Nachbarn beispielsweise durch den Rauch nicht gestört fühlen.
Eine Baugenehmigung ist für handelsübliche Badezuber meist nicht erforderlich. Allerdings empfehlen wir, sich über die geltenden Grenzabstände in Ihrer Gemeinde zu informieren. In manchen Regionen gilt ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze.
Unser Tipp: Informieren Sie sich vor dem Kauf bei Ihrer örtlichen Baubehörde und sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Herzliche Grüße,
Ihr Pool-Fachhandel-Team